Insbesondere für Familien wird die Steuerschraube etwas gelockert: Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 anzuheben; eine weitere Erhöhung ist für 2016 vorgesehen
Jahr |
Grundfreibetrag |
Kinderfreibetrag |
2014 |
8.354€ |
7.008€ |
2015 |
8.472€ ( +118€) |
7.152€ (+144€) |
2016 |
8.652€ ( + 180€) |
7.248€ (+96€) |
Hinweis: Der Grundfreibetrag gilt pro Person und kann im Fall der Zusammenveranlagung daher verdoppelt beansprucht werden.
Beim Kindergeld ergibt sich folgende Erhöhung (Monatswerte):
Jahr |
für das erste und zweite Kind |
für das dritte Kind |
für jedes weitere Kind |
2014 |
184€ |
190€ |
215€ |
2015 |
188€ (+4€) |
194€ (+4€) |
219€ (+4€) |
2016 |
190€ (+2€) |
196€ (+2€) |
221€ (+2€) |
Hinweis: Auch der Kinderzuschlag, den Eltern erhalten, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung des Kindesbedarfs verfügen, wird zum 01.07.2016 angehoben - und zwar von maximal 140 € auf maximal 160 € monatlich.
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