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Mandanteninformationen

Existenzminimumbericht - Steuerliche Freibeträge werden rückwirkend angehoben
26.05.2015
 

Insbesondere für Familien wird die Steuerschraube etwas gelockert: Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 anzuheben; eine weitere Erhöhung ist für 2016 vorgesehen

 

Jahr Grundfreibetrag Kinderfreibetrag
2014 8.354€ 7.008€
2015 8.472€ ( +118€) 7.152€ (+144€)
2016 8.652€ ( + 180€) 7.248€ (+96€)


Hinweis: Der Grundfreibetrag gilt pro Person und kann im Fall der Zusammenveranlagung daher verdoppelt beansprucht werden.

Beim Kindergeld ergibt sich folgende Erhöhung (Monatswerte):

Jahr für das erste und zweite Kind für das dritte Kind für jedes weitere Kind
2014 184€ 190€ 215€
2015 188€ (+4€) 194€ (+4€) 219€ (+4€)
2016 190€ (+2€) 196€ (+2€) 221€ (+2€)


Hinweis: Auch der Kinderzuschlag, den Eltern erhalten, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung des Kindesbedarfs verfügen, wird zum 01.07.2016 angehoben - und zwar von maximal 140 € auf maximal 160 € monatlich.

 

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