Kosten typischer Berufskleidung können Sie von der Steuer absetzen. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen hat näher umrissen, welche Berufskleidung „typisch“ ist und somit steuerlich anerkannt wird. Danach gilt: · Typische Berufskleidung: Steuerlich berücksichtigt werden die Kosten für Kleidungsstücke, deren private Verwendung aufgrund berufsspezifischer Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist. Hinweis: Im Prinzip gehören auch weiße Arztkittel und weiße Arbeitskleidung in Krankenhäusern sowie Arztpraxen zur absetzbaren typischen Berufskleidung, wobei die darunter getragenen weißen T-Shirts und Socken jedoch nicht unbedingt abziehbar sind. Wer seine Chancen auf eine steuerliche Anerkennung erhöhen will, sollte diese Kleidungsstücke in einem Spezialgeschäft für Berufsbekleidung kaufen und seiner Steuererklärung die Rechnung beilegen. · Businesskleidung: Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg zählt Businesskleidung nicht zur typischen Berufskleidung, weil solche Kleidungsstücke problemlos auch privat getragen werden können. · Reinigungskosten: Sind Kleidungsstücke als typische Berufskleidung abziehbar, gilt das auch für deren Reinigungskosten (Waschen, Trocknen und Bügeln). Abziehbar sind die Kosten sowohl für eine Wäscherei als auch für das Waschen in Eigenregie. · Berufskleidung vom Arbeitgeber: Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern für die Arbeitszeit einheitliche Kleidungsstücke zur Verfügung, begründet das bei Ihren Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn Sie ihnen die Kleidung in Ihrem eigenbetrieblichen Interesse überlassen haben. |