Die Bundesländer Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollten schon im Jahr 2013 die Steuervereinfachung vorantreiben. Sie schlugen damals eine Reihe von Einzelmaßnahmen vor, die nach ihrer Ansicht das Steuerrecht vereinfachen sollten. Darunter waren folgende Vorschläge: · Pauschalierung der abzugsfähigen Kosten für die Unterhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers · Absenkung der Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge · Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags · Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen · Neuregelung des Abzugs und des Nachweises von Pflegekosten · Vereinfachung des Verlustabzugs bei Beteiligung an einer KG oder vergleichbaren haftungsbeschränkten Beteiligungsformen · Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung · Einschränkungen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen Der Gesetzesvorschlag passierte jedoch nicht rechtzeitig alle notwendigen Instanzen. Er verfiel mithin nach dem Grundsatz der Diskontinuität am Ende der letzten Legislaturperiode. Folglich war der Gesetzesantrag noch einmal einzubringen. Überraschenderweise und ohne Begründung hat der Bundesrat den Gesetzesantrag aber am 23.03.2018 abgesetzt. Hinweis: Da die Bundesregierung zahlreiche Steueränderungen plant, könnten einzelne der oben genannten Vorhaben in anderen Änderungsgesetzen aufgegriffen werden. |