Die Umwandlung von Unternehmen gilt im Steuerrecht als eine der komplexesten Materien. Zu den ertragsteuerlichen Folgen von Unternehmensumwandlungen gibt es zwar eigens ein Gesetz (das Umwandlungssteuergesetz), es ist allerdings recht knapp gehalten. Deshalb hat die Finanzverwaltung am 11.11.2011 ein umfangreiches Anwendungsschreiben erlassen, in dem sie erläutert, wie das Gesetz aus der Sicht des Fiskus zu interpretieren und anzuwenden ist. Dieser Umwandlungssteuererlass spielt für den Praktiker eine bedeutende Rolle. Zwischenzeitlich ist er jedoch durch zahlreiche Urteile und Gesetzesänderungen an vielen Stellen überholt. Eine dieser Stellen ist der Passus zu Verlustvorträgen bei Abspaltungen, also bei Umwandlungen, bei denen aus einem Unternehmen heraus Teile auf andere Gesellschafter „abgespalten“ werden. Dieser Abschnitt war insoweit überholt, als er das am 28.11.2017 ergangene Anwendungsschreiben zum Verlustuntergang nicht berücksichtigte. Der Fiskus hat dies zum Anlass genommen, seine Aussagen im Umwandlungssteuererlass durch ein weiteres Schreiben zu aktualisieren. Insbesondere wird der Anwendungsbereich des Verlustuntergangs für den Fall, dass eine unterjährige Abspaltung erfolgt, bei Organschaftsverhältnissen deutlich eingeschränkt. |