Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können den Lohnsteuereinbehalt und somit die Höhe ihres Nettolohns durch die Wahl der Steuerklasse beeinflussen. Seit dem 01.01.2020 kann die Steuerklassenkombination mehrmals im Jahr gewechselt werden. Der Wechsel lässt sich über den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ erreichen. Das Formular ist in Papierform bei den Finanzämtern erhältlich und online unter www.bundesfinanzministerium.de. Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des Folgemonats der Antragstellung. Hinweis: Wer seinen Lohnsteuereinbehalt mit Wirkung für 2020 optimieren möchte, muss den Wechsel spätestens bis zum 30.11.2020 beantragt haben. Spätere Antragstellungen wirken sich erst im Jahr 2021 aus. |