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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Haftung des Geschäftsführers für nichtabgeführte Lohnsteuern
01.07.2020
 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass sich ein Geschäftsführer nicht aus der Haftung herauswinden kann, wenn

·       die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seiner GmbH beantragt und

·       ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt wurde.

Laut BFH verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Fall beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Der Geschäftsführer kann nicht auf seine damalige Annahme verweisen, der vorläufige Insolvenzverwalter werde seine Zustimmung zur Abgabentilgung ohnehin verweigern. Wegen der erhöhten Anforderungen an den Geschäftsführer in der Krise einer GmbH ist im Regelfall eine entsprechende Anfrage an den vorläufigen Insolvenzverwalter erforderlich, deren Nachweis dem Geschäftsführer obliegt.

 

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