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Mandanteninformationen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden
01.01.2024
 

Sparer können sich freuen, denn die Zeiten von Null- und Negativzinsen sind endlich vorbei. Tagesgeld-, Festgeld- und Sparbriefanlagen werfen wieder Renditen ab. Wenn Kapitalanleger mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (2023: 10.908 € für Ledige oder 21.816 € für Verheiratete), sollten sie prüfen, ob sie sich beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheini­gung) ausstellen lassen können. Diese befreit vom Steuerabzug auf Kapitalerträge und führt dazu, dass Banken keine Freistellungsaufträge mehr erteilt werden müssen. Für den Kapitalanleger bringt dieser Schritt sofort 25 % bis 28 % höhere Geldeingänge. Die Bescheinigung gilt für bis zu drei Jahre.

Die NV-Bescheinigung ist für alle interessant, die hohe Kapitalerträge erwirtschaften und deren Gesamteinkommen gleichzeitig niedrig ausfällt. Sie kann daher vor allem für Geringverdiener, Minijobber, Studierende und Rentner relevant sein. Auch für minderjährige Kinder kann sie sich als nützlich erweisen, denn auch Geldanlagen der Kinder fallen ohne NV-Bescheini­gung unter den Kapitalertragsteuereinbehalt.

Insbesondere wer häufig Geschäfte mit wechselnden Banken macht, um stets den besten Zinssatz zu ergattern, kann von der NV-Bescheinigung profitieren, denn dann muss der Freistellungsauftrag nicht mehr jedes Mal neu zwischen den Banken aufgeteilt werden. Der Steuereinbehalt unterbleibt dank NV-Bescheinigung auch für Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags (1.000 € bei Ledigen oder 2.000 € bei Verheirateten). Die Kapitalerträge kommen also vollumfänglich „brutto für netto“ beim Anleger an.

Hinweis: Die NV-Bescheinigung wird beim Wohnsitzfinanzamt mit einem Vordruck beantragt, in dem alle Einkünfte vollständig angegeben werden müssen. Sie entbindet von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die betreffenden Jahre. Jede Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse, bei der Gewinne erzielt werden, benötigt die NV-Bescheinigung im Original. Kopien, Scans oder digital versendete Fotos werden nicht anerkannt. Deswegen sollte bei der Antragstellung unbedingt angegeben werden, wie viele Bescheinigungen benötigt werden. Da die Bescheinigungen gebührenfrei erhältlich sind, ist es klüger, ein paar mehr anzufordern. Für die Ausstellung sollte eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen eingeplant werden.

 

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