Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Verdeckte Gewinnausschüttung - Pension darf erst nach der Probezeit zugesagt werden
02.06.2013
 

Im mittelständischen Bereich ist die von der GmbH ausgezahlte Pension ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge des Geschäftsführers. Bei der Zusage einer solchen Pension an einen jungen Geschäftsführer darf weder eine „Überversorgung“ vereinbart noch eine „Nur-Pensions-zusage“ erteilt werden. Die Finanzverwaltung hat nun die Anforderungen an die Probezeit konkretisiert, die abgewartet werden sollte, bevor dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird.

Hintergrund ist, dass im Verhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter stets der Fremdvergleichsgrundsatz einzuhalten ist. Danach müssen alle Vereinbarungen unter Einhaltung von Modalitäten getroffen werden, wie sie auch unter fremden Dritten gelten würden. So wird ein GmbH-Geschäftsleiter einem Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn sich dieser in einer bestimmten Probezeit bewährt hat. Diese Phase wird auch deutlich länger ausfallen als die arbeitsvertragliche Probezeit, weil es schließlich um eine unter Umständen sehr langwährende Altersvorsorgeverpflichtung geht.

Als angemessene Probezeit sieht die Finanzverwaltung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren.

Bei einer neugegründeten GmbH könne die Pensionszusage sogar erst nach fünf Jahren erteilt werden. Denn ein (fiktiver), ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter werde dem Geschäftsführer - nach dem Fremdvergleichsgrundsatz - erst dann eine Pensionsversorgung zusichern, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zuverlässig abschätzen könne. Und hierfür seien in der Regel fünf Jahre erforderlich.

Hinweis: Diese Grundsätze sollten Sie in jedem Fall berücksichtigen. Denn erkennt die Finanzverwaltung eine Pensionszusage nicht als betrieblich veranlasst an, streicht sie sämtlichen Aufwand, der beispielsweise im Rahmen der Aufstockung der Pensionsrückstellung angefallen ist.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG