Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist am 30.06.2013 in Kraft getreten. Eine der wichtigsten umsatzsteuerlichen Änderungen betrifft die Abrechnung durch Gutschriften: Rechnungen also, die nicht der leistende Unternehmer erstellt, sondern der Leistungsempfänger. Auf diesen muss nun das Wort „Gutschrift“ auftauchen, sonst kann der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug aus ihnen geltend machen.
Für die Ausstellung von Rechnungen ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem der leistende Unternehmer sitzt. Dagegen ist bei einer Gutschrift die Rechtslage des Landes entscheidend, in dem der Leistungsempfänger sitzt.
Eine weitere Änderung ergibt sich für innergemeinschaftliche Lieferungen, bei denen der Unternehmer nun verpflichtet ist, bis zum 15. des auf die Lieferung folgenden Monats eine Rechnung auszustellen.
Aufatmen können die Berufsbetreuer: Der Gesetzgeber hat im Wesentlichen die Steuerfreiheit ihrer Leistungen ab dem 01.07.2013 anerkannt.
Wenn ein Beförderungsmittel mehr als 30 Tage (bei Wasserfahrzeugen 90 Tage) überlassen wird, liegt eine langfristige Vermietung vor (z.B. Pkw-Leasing). Bei der langfristigen Vermietung an Privatpersonen waren die Umsätze bisher in dem Land zu besteuern, in dem der vermietende Unternehmer seinen Sitz hat. Jetzt ist der Wohnsitz der Privatperson maßgeblich. |