Spätestens für den letzten im Jahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum müssen Sie die Lohnabrechnung für Ihre Arbeitnehmer anhand der neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vornehmen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschrei¬ben herausgegeben, aus dem folgende Aspekte hervorzuheben sind:
• Neue Arbeitnehmer müssen Sie mit Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung anmelden und die ELStAM anfordern.
• Zum Abruf der ELStAM müssen Sie sich unter www.elsteronline.de registrieren und die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (bzw. des Teilbetriebs) angeben.
• Heiratet der Arbeitnehmer, vergibt das Finanzamt ab dem Tag der Heirat programmgesteuert in der Regel die Steuerklassenkombination IV/IV. Wollen die Eheleute stattdessen die Kombination III/V wählen, müssen sie dies beim Finanzamt beantragen.
• Im Fall einer Scheidung bildet die Finanzverwaltung automatisiert die Steuerklasse I (ab dem Folgemonat der Scheidung).
• Im ELStAM-Verfahren können die „Ehegatten-Steuerklassen“ noch nicht für Lebenspartner vergeben werden. Die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV müssen sie gesondert bei ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Die Lohnsteuer ist dann auf Grundlage einer vom Finanzamt ausgestellten Papierbescheinigung einzubehalten.
• Die ELStAM müssen Sie monatlich abrufen. Sie können aber im ElsterOnline-Portal einfach einen E-Mail-Service der Finanzverwaltung einrichten, der Sie über geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert. |