Anfang 2014 sind die Leistungen der „vorausgefüllten Steuererklärung“ nutzbar. Dahinter verbirgt sich ein Projekt der Finanzverwaltung, das den elektronischen Abruf von Einkommensteuererklärungsdaten vorsieht. Eine vollständig vorausgefüllte Steuererklärung, wie der Name suggeriert, wird aber vorerst nicht geboten. Vielmehr stellt der Fiskus den Bürgern in einer ersten Stufe nur die gespeicherten Stammdaten und Belege (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen) zur Verfügung.
Dieser Service kann nur bei vorheriger Registrierung im ElsterOnline-Portal genutzt werden. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass auch Dritte (z.B. Steuerberater) zum Datenabruf bevollmächtigt werden können.
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