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EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Vollmacht - Gespeicherte Daten für vorausgefüllte Steuererklärung
23.12.2013
 

Anfang 2014 sind die Leistungen der „vorausgefüllten Steuererklärung“ nutzbar. Dahinter verbirgt sich ein Projekt der Finanzverwaltung, das den elektronischen Abruf von Einkommensteuererklärungsdaten vorsieht. Eine vollständig vorausgefüllte Steuererklärung, wie der Name suggeriert, wird aber vorerst nicht geboten. Vielmehr stellt der Fiskus den Bürgern in einer ersten Stufe nur die gespeicherten Stammdaten und Belege (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen) zur Verfügung.


Dieser Service kann nur bei vorheriger Registrierung im ElsterOnline-Portal genutzt werden. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass auch Dritte (z.B. Steuerberater) zum Datenabruf bevollmächtigt werden können.

 

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