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Mandanteninformationen

Gleichstellung - „Zählkinder-Trick“ funktioniert auch bei eingetragenen Lebenspartnern
23.12.2013
 

Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern jeweils 184 €, für das dritte Kind 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind 215 € pro Monat. Aufgrund dieser Staffelung kann es sich vor allem bei Patchworkfamilien mit insgesamt mehr als zwei Kindern lohnen, den Kindergeldbezug auf einen einzigen (Stief-)Elternteil zu bündeln. Das Kindergeld können nämlich auch Personen beanspruchen, die das Kind ihres Ehegatten in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartner den Kindergeldanspruch ebenfalls auf einen Lebenspartner bündeln können. Die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Ehegatten und Ehen sind mittlerweile auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden - dasselbe muss für das Kindergeldrecht gelten. Lebenspartner können den „Zählkinder-Trick“ in allen noch nicht bestandskräftigen Kindergeldfestsetzungen anwenden.

 

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