Wenn der Betriebsprüfer bei Ihnen klingelt, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Prüfung schon vorher kennen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Danach gilt:
• Erhalten Sie eine Prüfungsanordnung, können Sie den vom Finanzamt bestimmten Prüfungsbeginn verschieben, wenn Sie hierfür wichtige Gründe vorbringen (z.B. Krankheit).
• Sie müssen dem Prüfer (kostenlos!) einen geeigneten Raum bzw. Arbeitsplatz samt Hilfsmitteln zur Verfügung stellen.
• Sie haben Ihre Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und sonstigen benötigten Unterlagen vorzulegen und zu erläutern, die erbetenen Auskünfte zu erteilen und den Prüfer beim Zugriff auf die Daten zu unterstützen. Der Prüfer kann verlangen, dass ihm die auf einem Datenträger gespeicherten Unterlagen lesbar gemacht oder ausgedruckt werden.
• Der Prüfer kann über Ihr Datenverarbeitungssystem per „Nur-Lesezugriff“ auf gespeicherte Daten zugreifen. Alternativ darf er maschinell verwertbare Datenträger wie CDs oder USB-Sticks von Ihnen verlangen oder Sie auffordern, die Daten nach bestimmten Vorgaben maschinell auszuwerten.
• Sofern der Prüfer etwas aufgedeckt hat, haben Sie das Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der die ermittelten Sachverhalte gemeinsam erörtert werden.
• Sie können verlangen, dass Ihnen das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsbericht) schriftlich übersandt wird, noch bevor das Finanzamt die Prüfungsfeststellungen in geänderte Steuerbescheide einfließen lässt.
• Ergibt sich während der Prüfung der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit, muss Ihnen umgehend mitgeteilt werden, dass gegen Sie ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Das Finanzamt kann dann Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung belastender Sachverhalte nicht erzwingen.
Hinweis: Wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten, sollten Sie uns zeitnah über den Prüfungsbeginn unterrichten, damit wir die Prüfung gemeinsam vorbereiten können. Auf Antrag kann eine Außenprüfung ausnahmsweise auch in unseren Räumen stattfinden. |