Viele Arbeitnehmer haben versucht, sich ein Musterverfahren zunutze zu machen: Sie wollten erreichen, dass für die Nutzung ihres eigenen Pkw bei Auswärtstätigkeiten 0,35 €/km als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dieser pauschale Kilometersatz wird teilweise Angestellten im öffentlichen Dienst steuerfrei erstattet, wenn sie im Auftrag ihres Arbeitgebers mit ihrem privaten Pkw unterwegs sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Daher weisen die Finanzämter Einsprüche gegen eine zu niedrige Pauschale zurück. |