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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Euro-Zahlungsverkehrsraum - EU-Kommission will SEPA-Übergangsfrist verlängern
22.01.2014
 

Ab dem 01.02.2014 sollten neue Regeln für Überweisungen innerhalb der EU gelten. Doch nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Übergangszeitraum für die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Die Umstellungsrate bei den primär von der Neuerung betroffenen Unternehmen sei noch nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung soll dadurch nicht geändert werden; während des zusätzlichen Übergangszeitraums sollen nur Zahlungen nicht beanstandet werden, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen. EU-Staaten und Europaparlament müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen.

 

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