Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekanntgegeben, die für Auslandsdienstreisen ab 2014 gelten. Änderungen ergeben sich für insgesamt 36 Länder, darunter Ägypten, Iran, Kuba, Polen, Spanien, Südafrika, Türkei, USA und Vietnam.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Pauschalen aus folgenden Gründen von Interesse:
• Die im Schreiben aufgeführten Übernachtungspauschalen dürfen vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer erstattet werden. Der Arbeitnehmer darf sie jedoch nicht als Werbungskosten abziehen, denn hierfür sind die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten maßgeblich.
• Die genannten Verpflegungspauschalen dürfen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder alternativ vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. |