Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Rehaklinik - Beherbergung von Begleitpersonen
28.02.2014
 

Im Regelfall sind Krankenhausbehandlungen und damit eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) aber nicht für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen von Patienten, wenn hierfür keine medizinische Notwendigkeit besteht. Eine solche Notwendigkeit ist etwa bei der Begleitung Minderjähriger und schwerbehinderter Menschen anzunehmen.
Die Klägerin im entschiedenen Streitfall betreibt mehrere Rehakliniken. Dort bestand für Begleitpersonen eines Patienten auch die Möglichkeit, in die Klinik aufgenommen zu werden. Sie wurden in einem Zusatzbett im Patientenzimmer oder in einem gesonderten Gästezimmer untergebracht. Ihre Verpflegung erfolgte durch die Krankenhauskantine. Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen musste gesondert gezahlt werden.

Das FG sieht in den Dienstleistungen einer Klinik umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit. Zu diesen können grundsätzlich auch Leistungen gezählt werden, die hiermit eng verbunden sind (Sozialdienstleistungen). Die Beherbergung von Begleitpersonen stellt jedoch keine solche Sozialdienstleistung dar, weil es sich nicht um mit der medizinischen Rehabilitation eng verbundene Leistungen handelt.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG