Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Hausapotheke - Keine außergewöhnliche Belastungohne ärztliche Verordnung
28.02.2014
 

Im Einkommensteuergesetz heißt es seit 2011, dass Krankheitskosten - ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Erkrankung - „aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen“. Für eine steuerliche Berücksichtigung müssen Patienten die Zwangsläufigkeit in bestimmten Fällen allerdings formalisiert nachweisen, etwa bei

• Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln: durch die von deren Kauf ausgestellte Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers;

• Maßnahmen, die nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen bzw. deren medizinische Indikation schwer zu beurteilen ist: durch ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung;

• Fahrten zu einem Ehegatten oder Kind im Krankenhaus: durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, der bestätigt, dass der Besuch entscheidend zur Heilung oder Linderung der Krankheit beiträgt.

So können auch die Kosten von Medikamenten für die Hausapotheke - etwa von Schmerzmitteln oder Erkältungspräparaten - ohne ärztliche Verordnung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das Argument, viele Arzneimittel würden seit der Gesundheitsreform nicht mehr verschrieben, obwohl sie notwendig seien, überzeugte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht. Gerade vorbeugende Medikamente wie Schmerz-, Erkältungs- und Grippemittel würden ohne Verordnung gekauft.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG