Neben den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen gibt es als EU-weit geltendes Regelwerk die Mutter-Tochter-Richtlinie. Darin ist insbesondere das Verhältnis von Zahlungen - etwa Gewinnausschüttungen- der Tochterunternehmen an ihre Mutterunternehmen geregelt. Die Richtlinie sorgt dafür, dass Ausschüttungen, die im Staat der Tochtergesellschaft nicht abziehbar sind, im Land des Mutterunternehmens steuerfrei bleiben.
Die Europäische Kommission hat aber festgestellt, dass es Länder gibt, die für Ausschüttungen im Land der Tochtergesellschaft den Betriebsausgabenabzug erlauben. In diesem Fall kann ihrer Ansicht nach die Ausschüttung beim jeweiligen Mutterunternehmen nicht steuerfrei sein. Sie hat deshalb Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgeschlagen, um solche Steuerschlupflöcher zu schließen. Danach gilt als Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausschüttung, dass diese im Land der Tochtergesellschaft nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf.
Hinweis: Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis Ende 2014 umsetzen. |