Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Richtungswechsel - Eltern erhalten Kindergeld auch für verheiratete Kinder
02.04.2014
 

Der Bundesfinanzhof hat seine „Mangelfallrechtsprechung“ aufgegeben und entschieden, dass Kinder ab 2012 trotz ihrer Heirat kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden können. Für den Kindergeldanspruch kommt es nicht mehr darauf an, dass eine typische Unterhaltssituation zwischen Eltern und Kind vorliegt.

Hinweis: Das Urteil ist vor allem für Eltern relevant, deren verheiratetes volljähriges Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer beruflichen Ausbildung befindet (z.B. Erststudium). Eltern steht jetzt selbst dann Kindergeld zu, wenn der Ehepartner des Kindes (aufgrund ausreichender Einkünfte) für den Unterhalt sorgen kann. Aktuell vertreten die Familienkassen allerdings noch eine gegenteilige Auffassung.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG