Der Bundesfinanzhof hat seine „Mangelfallrechtsprechung“ aufgegeben und entschieden, dass Kinder ab 2012 trotz ihrer Heirat kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden können. Für den Kindergeldanspruch kommt es nicht mehr darauf an, dass eine typische Unterhaltssituation zwischen Eltern und Kind vorliegt.
Hinweis: Das Urteil ist vor allem für Eltern relevant, deren verheiratetes volljähriges Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer beruflichen Ausbildung befindet (z.B. Erststudium). Eltern steht jetzt selbst dann Kindergeld zu, wenn der Ehepartner des Kindes (aufgrund ausreichender Einkünfte) für den Unterhalt sorgen kann. Aktuell vertreten die Familienkassen allerdings noch eine gegenteilige Auffassung. |