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Mandanteninformationen

Verdeckte Gewinnausschüttung - Länder wollen günstiges Urteil zur Schenkungsteuer nicht anerkennen
03.05.2014
 

Schon seit Jahrzehnten diskutieren Steuerberater und Finanzbehörden, ob verdeckte Gewinnaus¬schüttungen (vGA) Schenkungsteuer verursa chen oder nicht. Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH ihre Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen übervorteilt. Sie kostet auf Seiten der GmbH regelmäßig Körperschaft- und Gewerbesteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Beispiel: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH erhält ein Jahresgehalt in Höhe von 150.000 €. Unbestritten ist nur ein Jahresgehalt von 120.000 € fremdüblich. Die Differenz in Höhe von 30.000 € stellt eine vGA dar.

Die Frage ist, ob die Übervorteilung auch eine Schenkung der GmbH an den Gesellschafter darstellt. Zur Erleichterung von GmbH-Gesellschaftern hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vGA nicht der Schenkungsteuer unterliegen. Die Bundesländer wollen dieses Urteil aber nicht anerkennen. Sie haben es daher - offenbar nicht in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium - mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

 

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