Der Bundesfinanzhof (BFH) erachtet die Steuerpflicht von Erstattungszinsen als verfassungsgemäß (vgl. Ausgabe 05/14). Die Finanzverwaltung hat diese Entscheidung bestätigt und die Finanzbehörden angewiesen, sie anzuwenden. Da gegen das BFH-Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, bleibt jedoch abzuwarten, ob die Gesetzesänderung auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. |