Das Bundesfinanzministerium hat besondere steu¬erliche Regelungen für Hilfeleistungen veröffentlicht, die den Opfern der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan (Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien) zugutekommen. Während eines Übergangszeitraums vom 16.05.2014 bis zum31.12.2014 gelten bestimmte Erleichterungen für die Unterstützung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern, für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen. |