Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Regierungsentwurf - Neues Jahressteuergesetz verbirgt sich wieder hinter langem Namen
31.10.2014
 

Eine große Koalition bedeutet zumeist, dass wichtige steuerliche Änderungen eher einen Konsens finden als in anderen parlamentarischen Konstellationen. Das dürfte auch für den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 26.08.2014 gelten. Zurzeit sind zum Beispiel Anpassungen

• des Abzugsvolumens von Altersvorsorgebeiträgen,
• der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen sowie
• der Definition einer Erstausbildung

geplant. Außerdem soll eine Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital eingeführt werden.

Dieser Entwurf, der teilweise bereits als Jahressteuergesetz 2015 bezeichnet wird, dürfte zwar keine politischen Grundsatzdebatten auslösen, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist aber noch mit Änderungen zu rechnen. Wenn nach den ersten parlamentarischen Debatten eine Einigung absehbar ist, werden wir detailliert über das Gesetz berichten.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG