Wenn Sie Gesellschaftsstrukturen verändern und dabei Personengesellschaften mit Grundbesitz im Spiel sind, sollten Sie vorher unbedingt auch die grunderwerbsteuerlichen Folgen prüfen lassen. Der gehaltene Grundbesitz kann später einem erheblichen Steuerzugriff unterliegen. Eine Änderung im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Personengesellschaften gilt als (fiktiver) Erwerbsvorgang, sofern innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.
Einen solchen Fall hat der Bundesfinanzhof auch bei folgender Umstrukturierung angenommen: Die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH war aufgrund Abspaltung auf eine andere Personengesellschaft übergegangen. An deren Vermögen war der Alleingesellschafter der GmbH zu 100 % beteiligt. Dadurch ist ein fiktiver Erwerbsvorgang ausgelöst worden, so dass Grunderwerbsteuer anfiel. |