Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht nachkommen, kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € gegen Sie festsetzen. Zu diesem Mittel kann die Behörde zum Beispiel greifen, wenn Sie erbetene Auskünfte nicht erteilen oder Buchführungs- und Abschlussunterlagen nicht vorlegen.
Laut Bundesfinanzhof darf das Finanzamt ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen. Die Sanktionierung setzt eine zweifache Ermessensentscheidung voraus: Erstens muss das Finanzamt darlegen, warum im Einzelfall überhaupt ein Verzögerungsgeld festzusetzen ist (Entschließungsermessen). Zweitens muss es begründen, wie es die Höhe des Verzögerungsgeldes ermittelt hat (Auswahlermessen). |