Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn ein Apotheker einen Teil des Gebäudes, in dem er seine Apotheke betreibt, an eine Arztpraxis vermietet? Muss in diesem Fall nur der betrieblich genutzte Teil oder das ganze Objekt dem Betriebsvermögen zugeordnet werden? Von der Antwort auf diese Fragen ist unter anderem abhängig, ob die Vermietungseinnahmen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung eingestuft werden.
Der Bundesfinanzhof ordnete jüngst eine Arztpraxis dem notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke zu, da sie geeignet war, den Betrieb zu fördern, und eine eindeutig erkennbare Widmungsentscheidung vorlag. |