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Mandanteninformationen

Handelsrechtsnovelle - Bilanzierer können sich auf Erleichterungen freuen
03.02.2015
 

Spätestens bis Juli 2015 sollen für Unternehmer einige Erleichterungen bei der Berichterstattung eingeführt werden. In seinem Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz neue Größenkriterien für Unternehmen vorgegeben. Insbesondere diejenigen, die dadurch eine Kategorie weiter nach unten rutschen und künftig als „klein“ gelten, können mit Entlastungen hinsichtlich der Berichts- und Prüfungspflichten rechnen. Die neuen Schwellenwerte können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

 

  Bilanzsumme in Mio. € Umsatzerlöse in Mio. € Arbeitnehmer
  alt neu alt neu alt = neu
klein 4,84 6 9,68 12 max. 50
mittel 19,25 20 38,50 40 max. 250

 

Die grundsätzlich positive Resonanz auf den Entwurf wird durch die Streitigkeiten diverser Berufsvertretungen um die Details geschmälert. Während die einen die wegfallende Prüfungspflicht als Risiko für manch eine Interessengruppe sehen, sind die anderen unzufrieden mit den Ungenauigkeiten bei der Interpretation der englischsprachigen EU-Richtlinie, auf der der deutsche Entwurf basiert. Beispielsweise soll die Dauer einer Geschäftswertabschreibung laut EU-Vorgabe künftig im Bereich von fünf bis zehn Jahren vorgegeben werden. Im Gesetzentwurf wird dieser Bereich jedoch als Spielraum statt als feste Dauer angegeben. Auch der verbindliche Ausweis latenter Steuern, der letztendlich darüber entscheiden kann, ob ein Unternehmen als klein oder mittelgroß gilt, fehlt.

Da es sich bei der Gesetzesinitiative um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, werden die Erleichterungen kommen (müssen) - und zwar bereits für Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Allerdings wird das Gesetz einzig für das Handelsrecht gelten und das Steuerrecht möglicherweise andere Wege gehen. Sobald wir Gewissheit haben, werden wir noch einmal detaillierter berichten.

 

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