Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine bereits 1995 aufgestellten „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“, kurz GoBS, abgelöst und an den technischen Fortschritt angepasst. Das neue Regelwerk hört - passend zur langen Wartezeit - auf den Namen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Auch die seit 2001 geltenden „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU, werden damit abgelöst.
Das BMF äußert sich unter anderem zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, den Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen, der Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher, zur Belegsicherung, zur Aufbereitung von Buchungsbelegen, zur elektronischen Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, zu den Anforderungen an ein internes Kontrollsystem, zur Datensicherung, zur Unveränderbarkeit von Informationen in einem Datenverarbeitungssystem bzw. der Protokollierung von Änderungen, zum Umfang der Aufbewahrungspflichten sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden bei steuerlichen Außenprüfungen und den dabei zu beachtenden Mitwirkungspflichten des Geprüften.
Hinweis: Die neuen GoBD sind für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Die bisherigen GoBS und GDPdU sind ab dann nicht mehr anzuwenden. Weiterhin gültig bleibt nur die Weisung des BMF zur Verwendung von Mikrofilmaufnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aus dem Jahr 1984. |