Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

IT-gestützte Buchführung - BMF passt Anforderungen an technischen Fortschritt an
01.04.2015
 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine bereits 1995 aufgestellten „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“, kurz GoBS, abgelöst und an den technischen Fortschritt angepasst. Das neue Regelwerk hört - passend zur langen Wartezeit - auf den Namen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Auch die seit 2001 geltenden „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU, werden damit abgelöst.

Das BMF äußert sich unter anderem zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, den Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen, der Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher, zur Belegsicherung, zur Aufbereitung von Buchungsbelegen, zur elektronischen Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, zu den Anforderungen an ein internes Kontrollsystem, zur Datensicherung, zur Unveränderbarkeit von Informationen in einem Datenverarbeitungssystem bzw. der Protokollierung von Änderungen, zum Umfang der Aufbewahrungspflichten sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden bei steuerlichen Außenprüfungen und den dabei zu beachtenden Mitwirkungspflichten des Geprüften.

Hinweis: Die neuen GoBD sind für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Die bisherigen GoBS und GDPdU sind ab dann nicht mehr anzuwenden. Weiterhin gültig bleibt nur die Weisung des BMF zur Verwendung von Mikrofilmaufnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aus dem Jahr 1984.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG