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Mandanteninformationen

Jahressteuergesetz 2015 - Neuer Regierungsentwurf ergänzt Gesetz um Wünsche des Bundesrats
29.04.2015
 

Das Zollkodex-Anpassungsgesetz - alias Jahres¬steuergesetz 2015 - konnte Ende letzten Jahres nur deshalb verabschiedet werden, weil die Bundesregierung dem Bundesrat versprochen hatte, dessen nichtumgesetzte Änderungswünsche noch im ersten Quartal 2015 in einem neuen Gesetz zu berücksichtigen. Dieses Gesetz ist nun in Vorbereitung. Die geplanten Änderungen befinden sich allerdings noch in einem sehr frühen Stadium und werden daher größtenteils erst ab 2016 gelten. Folgende Änderungen werden in dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz unter anderem verfolgt:

• Der ertragsteuerliche Begriff „Inland“ soll erweitert werden, damit künftig auch ausländische Gesellschaften in Deutschland Steuern zahlen.

• Bei Investitionsabzugsbeträgen soll die obligatorische Funktionsbezeichnung für die geplanten Investitionsgüter entfallen. Somit dürfte es künftig leichter fallen, Investitionsabzugsbeträge geltend zu machen.

• Bei Körperschaften soll rückwirkend zum 01.01.2010 die Verlustverrechnung bei konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

• Werden Einbringungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz nach dem 31.12.2014 beschlossen, sollen Gegenleistungen, die neben den Anteilen gezahlt werden, nur noch bis zu einem Betrag von 300.000 € bzw. 25 % des Buchwerts möglich sein.

Nach den Eingaben der Verbände und beteiligten Referate hat das Bundeskabinett Ende März den Weg frei gemacht für das reguläre parlamentarische Verfahren. Wir behalten den weiteren Verlauf für Sie im Blick.

 

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