Führen Sie als angestellter Krankenhausarzt auch Notarzteinsätze durch, dann tragen Sie ein hohes Risiko, selbst einen Unfall zu erleiden. Zumeist sind Sie deshalb durch Ihren Arbeitgeber im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung gegen mögliche Unfallrisiken abgesichert. Aber wie sind die Einnahmen aus den Einsätzen oder die Leistungen im Versicherungsfall zu ver¬steuern?
Diese Frage hat der Bundesfinanzhof kürzlich zu Ihren Gunsten entschieden. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass angestellte Krankenhausärzte, die als Notarzt zum Einsatz kommen, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. Dies gelte auch dann, wenn sie hierfür von einer Hilfsorganisation eingesetzt werden.
Zwar unterliegen somit Ihre Einnahmen inklusive des Versicherungsbeitrags dem Lohnsteuerabzug. Sie können jedoch in gleicher Höhe die Beiträge als Werbungskosten geltend machen. Sollten Sie im Einsatz einen Unfall erleiden, müssen Sie die Leistungen der Versicherung nicht versteuern.
|