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Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Bürokratie - Die mittelständische Wirtschaft soll ab 2016 entlastet werden
26.05.2015
 

Seit Ende Februar ist (mal wieder) klar: Die Bürokratie im Steuerrecht soll abgebaut werden. Der versprochene Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes ist Ende März im Bundeskabinett verabschiedet worden. Die angedachten Neuerungen für die mittelständische Wirtschaft können für Betroffene durchaus interessant werden. Da bisher jedoch nur ein Regierungsentwurf einsehbar ist, stellen wir Ihnen hier lediglich die wichtigsten Eckpunkte vor. Diese sollen, soweit nicht anders beschrieben, ab 2016 umgesetzt werden:

• Geplant ist beispielsweise die Anhebung der Grenzwerte für die Buchführungspflicht auf 600.000 € Umsatzerlöse bzw. 60.000 € Gewinn (bisher lag die Schwelle bei 500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn)
.
• Angedacht ist außerdem eine Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte auf 68 € pro Tag (Grund ist der Mindestlohn).

• Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden.

• Das Faktorverfahren soll auf zwei Jahre verlängert werden.

Außer im Steuerrecht soll das Gesetz auch in anderen Bereichen für Bürokratieentlastungen sorgen: beispielsweise durch die Einführung eines zentralen Registers für Melde- und Informationspflichten im Energiesektor und durch neue Schwellenwerte für Statistikpflichten. Diesbezüglich sollen die neuen Regelungen erst Mitte 2016 in Kraft treten.

 

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