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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Bürokratie - Der Mittelstand soll ab 2016 entlastet werden
07.06.2015
 

Seit Ende Februar ist (mal wieder) klar: Die Bürokratie im Steuerrecht soll abgebaut werden. Der versprochene Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes ist Ende März im Bundeskabinett verabschiedet worden. Die angedachten Neuerungen für die mittelständische Wirtschaft können durchaus interessant werden. Da bisher jedoch nur ein Regierungsentwurf einsehbar ist, stellen wir Ihnen hier lediglich die wichtigsten Eckpunkte vor. Diese sollen, soweit nicht anders beschrieben, ab 2016 umgesetzt werden:

• Geplant ist beispielsweise die Anhebung der Grenzwerte für die Buchführungspflicht auf 600.000 € Umsatzerlöse bzw. 60.000 € Gewinn (bisher 500.000 € und 50.000 €).

• Angedacht ist außerdem eine Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte auf 68 € pro Tag (Grund ist der Mindestlohn).

• Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden.

• Das Faktorverfahren soll auf zwei Jahre verlängert werden.

Außer im Steuerrecht soll das Gesetz - ab Mitte 2016 - auch in anderen Bereichen für Bürokratieentlastung sorgen: etwa durch die Einführung eines zentralen Registers für Melde- und Informationspflichten im Energiesektor und durch neue Schwellenwerte für Statistikpflichten.

 

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