Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Steuerliche Freibeträge - Familien werden rückwirkend entlastet
07.06.2015
 

Das Bundeskabinett hat Ende März beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 anzuheben; eine weitere Erhöhung ist für 2016 vorgesehen. Damit ergeben sich nun folgende Werte:

 
Grundfreibetrag
Kinderfreibetrag
2014
8.354€
7008€
2015
8.472€ (+118€)
7.152€ (+144€)
2016
8.652€ (+180€)
7.248€ (+96€)

Der Grundfreibetrag gilt pro Person und kann bei Zusammenveranlagung verdoppelt werden. Beim Kindergeld ergibt sich folgende Erhöhung (Monatswerte):

 
für das 1.+2. Kind
für das 3. Kind
für jedes weitere Kind
2014
184€
190€
215€
2015
188€ (+4€)
194€ (+4€)
219€ (+4€)
2016
190€ (+2€)
196€ (+2€)
221€ (+2€)

Hinweis: Auch der Kinderzuschlag, den Eltern erhalten, die nicht genug finanzielle Mittel zur Deckung des Kindesbedarfs haben, wird zum 01.07.2016 angehoben - und zwar auf maximal 160 € monatlich.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG