Das Bundesfinanzministerium hat besondere steu¬erliche Regelungen für Hilfeleistungen veröffentlicht, die den Opfern der Erdbebenkatastrophe in Nepal zugutekommen. Während eines Übergangszeitraums vom 25.04. bis zum 31.12.2015 gelten bestimmte Erleichterungen für die Unterstützung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern, für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen. |