Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Leistungsbezogenes Entgelt - Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn
10.08.2009
 

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und aus einem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft zufließen. Es handelt sich auch dann um Arbeitslohn, wenn die Zuwendung durch einen Dritten erfolgt, sofern sie Entgelt für eine Leistung ist, die ein Arbeitnehmer im Dienstverhältnis erbringt.

Im Fall des Marktleiters eines Lebensmittelgeschäfts entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Nachwuchsförderpreis zu Arbeitslohn führt, wenn die Verleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers ist, sondern den wirtschaftlichen Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. Ob einer Preisverleihung ein wirtschaftlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt, wird durch Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls entschieden.

Hinweis: Als Arbeitgeber müssen Sie die Lohnsteuer auch bei Lohnzahlungen Dritter einbehalten und abführen, wenn Sie wissen oder erkennen können, dass derartige Vergütungen erfolgen.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG