Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Umsatzsteuer - Kinesiologie ist keine Heilbehandlung
19.08.2009
 

Heilbehandlungen, die Sie als Arzt oder Heilpraktiker ausführen, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Bei der Kinesiologie für Therapiezwecke wird laut Finanzgericht Münster (FG) allerdings keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung ausgeführt, weil ihr die spezifische Prägung einer heilberuflichen Tätigkeit fehlt. Das Berufsbild des Kinesiologen, so das Gericht, ist bisher nicht hinreichend gefestigt; auch ist die Kinesiologie keine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, weil ihre Wirksamkeit noch nicht geklärt ist. Das FG ist mit seiner rechtskräftigen Entscheidung damit zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Verwaltungsgericht Koblenz, das die Ausübung der Kinesiologie als Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes angesehen hatte.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG