Ab 2016 setzt der Bezug von Kindergeld die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) des Kindes und des Kindergeldberechtigten voraus. Dadurch soll ein doppelter Kindergeldbezug verhindert werden. Neuanträge müssen die Nummer direkt enthalten. Wer bereits Kindergeld bezieht und seiner Familienkasse die Steuer-ID seines Kindes noch nicht mitgeteilt hat, kann diese Meldung im Laufe des Jahres 2016 nachholen. Die Steuer-ID ist zwingend schriftlich mitzu- teilen, ein Anruf wird nicht akzeptiert. Wer die Steuer-ID schon in einem Kindergeldantrag angegeben hat, muss nicht tätig werden. |