Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen Bremen und Hamburg weiterhin eine „Bettensteuer“ verlangen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sowohl das Bremische Gesetz über die Erhebung der Tourismusabgabe als auch das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß sind. Hinweis: Die Abgaben erfassen nur privat veranlasste Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, nicht jedoch berufsbedingte. Beide Urteile zeigen, dass eine Tourismusabgabe nach dem Bremer bzw. Hamburger Vorbild durchaus verfassungsrechtlich durchsetzbar ist. Sie dürften daher wie eine Einladung auf andere Kommunen wirken, die auf der Suche nach immer neuen Geldquellen sind. |