Das Bundesfinanzministerium hat besondere steuerliche Regelungen zu Spenden veröffentlicht, um die Flüchtlingshilfe im privaten und unternehmerischen Bereich zu fördern. Die gelockerten Spendenregeln gelten zunächst für die Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016. Sie betreffen zum Beispiel die Einrichtung von Sonderkonten und den Arbeitslohnverzicht. Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen. |