Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Entfernungspauschale - BFH versagt Entfernungspauschale für Familienheimflüge
19.08.2009
 

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie im Wege der Entfernungspauschale steuermindernd berücksichtigen. Allerdings können mit dem Flugzeug zurückgelegte Strecken nicht über die Entfernungspauschale abgesetzt werden. In einem aktuellen Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof die gesetzliche Regelung ohne verfassungsrechtliche Bedenken.

Mit dem Abzug der tatsächlichen Flugkosten wahre der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip und trüge folgerichtig dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung. Aufwendungen für Familienheimflüge können Sie somit nur mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten berücksichtigen Diese Entscheidung ist nach Wiedereinführung der Regelungen zur Entfernungspauschale in der bis 2006 geltenden Fassung auch für die derzeitige Rechtslage von Bedeutung.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG