Die Bundesrepublik Deutschland hatte schon 2014 mit 50 weiteren Staaten und Gebieten eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Zu deren Umsetzung wurden im Dezember 2015 zwei deutsche Gesetze verabschiedet. Zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs tauschen die Unterzeichnerstaaten künftig regelmäßig Daten über Finanzkonten ausländischer Kapitalanleger mit den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten der Konteninhaber aus. In Deutschland werden diese Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verarbeitet und an die Finanzbehörden der Bundesländer weitergeleitet. Im Gegenzug übermittelt Deutschland entsprechende Informationen über Konten ausländischer Inhaber an die anderen Vertragsstaaten. Hierfür müssen deutsche Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister die Daten an das BZSt melden, das die Informationen dann an die anderen Länder weitergibt. Ausgetauscht werden insbesondere folgende Daten: · Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person · Kontonummern · Jahresendsalden der Finanzkonten · gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister melden nur Konten von im Ausland ansässigen Personen bzw. Institutionen. Dabei stellen sie auf die Post- oder Hausanschrift, Daueraufträge oder Vollmachten ab. Wird etwa regelmäßig per Dauerauftrag Geld in einen anderen Unterzeichnerstaat überwiesen, wird das Konto diesem Staat gemeldet. Die meldepflichtigen Institute der Unterzeichnerstaaten müssen ihre ausländischen Kunden über die Mitteilungen an die zuständigen Behörden informieren. Außerdem müssen sie bei Kontoneueröffnungen seit dem 01.01.2016 die Ansässigkeit des Inhabers erfragen. Die Daten, die über das Steuerjahr 2016 gesammelt wurden, werden erstmals im Jahr 2017 gemeldet. Danach erfolgt der automatische Datenaustausch jährlich. Hinweis: Der Austausch der Kontoinformationen erhöht die Gefahr, dass bisher im Ausland angefallene und in Deutschland unversteuerte Kapitalerträge entdeckt werden. Bei Bedarf sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die aktuelle Liste der Teilnehmerstaaten ist auf der Website der OECD einsehbar. Die meisten Unterzeichner - etwa die Staaten der EU, aber auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, die Kaimaninseln oder Jersey - starten 2017. Die Schweiz, Monaco, Andorra und voraussichtlich auch Österreich lassen sich dagegen bis 2018 Zeit. |