Die Bundesrepublik Deutschland hatte schon 2014 mit 50 Staaten und Gebieten eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Zu deren Umsetzung wurden im Dezember 2015 zwei deutsche Gesetze verabschiedet. Zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs tauschen die Unterzeichnerstaaten künftig regelmäßig Daten über Finanzkonten ausländischer Kapitalanleger mit den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten der Konteninhaber aus. Diese Meldungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verarbeitet und an die Finanzbehörden der Bundesländer weitergeleitet. Im Gegenzug übermittelt Deutschland Informationen über Konten ausländischer Inhaber an die anderen Vertragsstaaten. Hierfür müssen deutsche Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister die Daten dem BZSt melden. Ausgetauscht werden insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person, Kontonummern, Jahresendsalden der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister melden nur Konten im Ausland ansässiger Personen bzw. Institutionen. Dabei stellen sie auf die Post-/Hausanschrift, Daueraufträge oder Vollmachten ab. Die meldepflichtigen Institute der Unterzeichnerstaaten müssen ihre ausländischen Kunden über die Mitteilungen an die zuständigen Behörden informieren. Bei Kontoneueröffnungen müssen sie seit dem 01.01.2016 zudem die Ansässigkeit des Inhabers erfragen. Die während des Jahres 2016 gesammelten Daten werden erstmals im Jahr 2017 gemeldet. Danach erfolgt der automatische Datenaustausch jährlich. Hinweis: Der Austausch der Kontoinformationen erhöht die Gefahr, dass bisher im Ausland angefallene und in Deutschland unversteuerte Kapitalerträge entdeckt werden. Bei Bedarf sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. |