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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

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Mandanteninformationen

Sporadisch genutzte Nebenwohnung aus beruflichen Gründen
01.03.2016
 

Viele Städte und Kommunen erheben mittlerweile eine Zweitwohnungsteuer auf Nebenwohnungen. Die Stadt Hamburg fordert beispielsweise eine Steuer von 8% der Nettokaltmiete. Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrenntlebenden Ehepartners ist aber unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

 

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