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Mandanteninformationen

Grundstücksschenkung kombiniert mit lebenslangem Wohnrecht
01.03.2016
 

„Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“, so lautet ein altes Sprichwort. Das Finanzamt schaut allerdings auch bei Schenkungen sehr genau hin. Wird ein Grundstück verschenkt, ist dieser Vorgang normalerweise „nur“ schenkungsteuerpflichtig. Von der Grunderwerbsteuer ist er grundsätzlich befreit.

Bei genauerem Hinsehen kann die Steuerbefreiung jedoch eingeschränkt werden. Dass musste unlängst eine Steuerzahlerin feststellen, die von ihrem Lebensgefährten eine Wohnung geschenkt bekommen hatte. Der Lebensgefährte hatte sich vor der Schenkung ein lebenslanges Wohnrecht bestellt. Es war zwar noch nicht im Grundbuch eingetragen, nach Auffassung des Finanzgerichts Bremen war das aber unerheblich.

Steuerlich gesehen ist das Wohnrecht des Lebensgefährten für die Beschenkte eine Belastung, deren Wert - also der Wert des Wohnrechts - mit Grunderwerbsteuer belegt wird. Bei einer Grundstücksschenkung wird nur die tatsächliche Bereicherung mit Schenkungsteuer belastet. In Höhe des Wohnrechtswerts liegt jedoch eine Belastung vor, die die Bereicherung mindert. Entsprechend ist auch die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer zu vermindern. Um eine doppelte Befreiung zu vermeiden, fällt für die Belastung stattdessen Grunderwerbsteuer an.

Hinweis: Das Urteil enthält eine interessante Randnotiz. Die Beschenkte hätte vermutlich gar keine Schenkungsteuer zahlen müssen, weil der ihr zustehende Freibetrag höher war als die Bereicherung. Also tut es nichts zur Sache, ob die Belastung bei der Schenkungsteuer geltend gemacht werden kann oder nicht - die Grunderwerbsteuer fällt in einem solchen Fall so oder so an.

Neben der Grunderwerbsteuer waren im Urteilsfall noch weitere Kostenpositionen ein Thema: etwa Notarkosten, die bei genauerer Planung hätten vermieden bzw. verringert werden können. Bei sämtlichen Gestaltungen, die Grundstücke betreffen, sollten Sie - bevor Sie Ihren Notar aufsuchen - bitte auch einen Beratungstermin bei uns einplanen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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