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Arbeitsecke im Wohnzimmer ist nicht absetzbar
01.04.2016
 

Sind die Kosten eines gemischt (privat und beruflich) genutzten Arbeitszimmers zumindest teilweise als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar? Mit Spannung hat die Fachwelt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dieser Frage erwartet. Der nun veröffentlichte Beschluss des Großen Senats des BFH sorgt für Ernüchterung: Nach Ansicht der Richter darf ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche und berufliche Zwecke genutzt wird.

Der Entscheidung lag ein Verfahren zugrunde, in dem ein Vermieter sein häusliches Büro zu 60% für die Verwaltung seiner Vermietungsobjekte und zu 40% für private Zwecke genutzt hatte. Eine anteilige Berücksichtigung der Raumkosten halten die Richter nicht für zulässig. Nach Ansicht des BFH wollte der Steuergesetzgeber ausdrücklich an den herkömmlichen Begriff des „häuslichen Arbeitszimmers“ anknüpfen. Dieser Begriff erfasst nur Räume, die wie Büros eingerichtet sind und (nahezu) ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden.

Eine Kostenaufteilung ist laut BFH unter anderem deshalb nicht möglich, weil sich der tatsächliche Nutzungsumfang des Zimmers in der Wohnung des Steuerzahlers nicht überprüfen lässt. Auch ein „Nutzungstagebuch“, in dem die Nutzung des Arbeitszimmers protokolliert wird, erkannte der BFH nicht als Aufteilungsmaßstab an. Eine solche Aufzeichnung habe den gleichen Beweiswert wie eine bloße Behauptung.

Hinweis: Nach dem neuen BFH-Beschluss ist ein anteiliger Kostenabzug auch für Arbeitsecken im Wohnzimmer oder Durchgangszimmer ausgeschlossen. Zentrale Abzugsvoraussetzung bleibt also, dass der Raum (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Finanzbehörden halten jedoch eine untergeordnete private Mitbenutzung von unter 10% für zulässig. Bei Arbeitsecken lässt sich ein Kostenabzug allenfalls mit der Maurerkelle oder durch Trockenbaulösungen erreichen: Der beruflich genutzte Arbeitsbereich sollte durch Zwischenwände abteilt und so ein abgeschlossener Arbeitsraum geschaffen werden.

 

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