Viele Senioren haben in ihrem Haushalt ein Hausnotrufsystem installiert. Ein Knopfdruck genügt, und schon wird eine externe Notrufzentrale informiert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten eines solchen Systems haushaltsnahe Dienstleistungen sind. Die Leistungen wiesen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung auf, weil typischerweise Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige eine solche Rufbereitschaft gewährleisten. Sie sind somit zu 20% direkt von der tariflichen Einkommensteuer abziehbar (Höchstbetrag: 4.000€). Unerheblich war für das Gericht, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts befand. |