Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren rasant angestiegen. Deshalb will die Bundesregierung den Neubau von Mietwohnungen durch steuerliche Anreize fördern. Neben der Herstellung neuer Gebäude soll auch die Anschaffung neuer Gebäude, neuer Eigentumswohnungen und sogenannter Betriebswohnungen gefördert werden: Die Förderung in Form einer Sonderabschreibung soll neben der regulären Gebäudeabschreibung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sein. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sollen auf 3.000€ je Quadratmeter begrenzt sein. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr sollen jeweils 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, im dritten Jahr bis zu 9 %. Förderfähig sollen maximal 2.000€ je Quadratmeter Wohnfläche sein. Die Förderung soll voraussetzen, dass das Gebäude bzw. die Wohnungen nach der Anschaffung oder Herstellung mindestens zehn Jahre vermietet werden. Zudem soll Voraussetzung sein, dass sie in einem Fördergebiet liegen. Das sind vor allem Gemeinden mit den Mietstufen IV bis VI, deren Mietniveau mindestens 5% über dem Bundesdurchschnitt liegt. Gefördert werden soll die Herstellung bzw. Anschaffung, wenn der Bauantrag nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2019 gestellt wurde. Für das Jahr 2022 soll die Förderung letztmals gewährt werden. Hinweis: Die Bundesregierung hat es zwar eilig, die Neuregelung unterliegt aber dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. Wenn diese zugestimmt und das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ seine finale Form erreicht hat, informieren wir Sie erneut. Mit freundlichen Grüßen |