Hat Ihr Gesamtumsatz als Unternehmer im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € betragen, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Diese „Istversteuerung“ hat zur Folge, dass Sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht bereits bei Ausführung des Umsatzes, sondern erst bei Vereinnahmung des Rechnungsbetrags abführen müssen. Dadurch können Liquiditätsvorteile entstehen.
Mit Wirkung vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2011 ist die Umsatzgrenze nun von 250.000 € auf 500.000 € erhöht. Die bisher nur in den neuen Bundesländern gültige Grenze besteht damit im gesamten Bundesgebiet. Für Anträge auf Istversteuerung weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin:
• Istversteuerung wird nur für Umsätze genehmigt, die nach dem 30.06.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 01.07.2009 enden, ist nicht möglich.
• Für den Gesamtumsatz ist nur der Umsatz des Kalenderjahres 2008 maßgeblich, der nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 € betragen darf. Der im ersten Halbjahr 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Betracht. |