Ein dem Fiskus verschwiegenes Millionenvermögen aus Luxemburg, ein (zunächst) steuerehrlicher Erbe und ein gravierender Rechenfehler des Finanzamts sind der brisante Stoff, mit dem sich der Bundesfinanzhof befasst hat. Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung! Das Gericht hat entschieden, dass Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, bei der Erbschaftsteuer nur dann erwerbsmindernd wirken, soweit das Finanzamt die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt hat. Der Abzug als Nachlassverbindlichkeit setzt nämlich eine wirtschaftliche Belastung des Erben voraus. Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung! |